Mitgliederordnung

Die Gründer des Instituts

Das Institut wurde am 28. April 2004 durch Jean-Yves Desjardins und verschiedene von ihm geschulte Kolleg*innen gegründet.
Die Gründer*innen des Instituts sind Menschen, die einen finanziellen und fachlichen Beitrag geleistet haben um die Verbreitung des Sexocorporel in Europa und Amerika zu gewährleisten. Diese Menschen verdienen unsere Bewunderung und Anerkennung.
Die Liste der Gründer*innen des iSi finden Sie hier.

Mitgliederkategorien

Es gibt 5 verschiedene Mitgliedschaften

  • Ehrenmitglied
  • iSi-zertifiziertes Mitglied: Klinische Sexologin / Klinischer Sexologe iSi (Ordentliche Mitgliedschaft)
  • Mitglied (Außerordentliche Mitgliedschaft)
  • Studierendes Mitglied (in Ausbildung auf Stufe 1-3)
  • Sympathisierende Mitgliedschaft
  • iSi-affiliierte externe Mitgliedschaft

Ehrenmitglied

  • Professor Jean-Yves Desjardins ist Ehrenmitglied des Instituts und trägt ad personam und lebenslang (einzig und allein) den Titel des „Ehrenpräsidenten des Instituts“.
  • Ehrenmitglied ist jede/r, die/der diesbezüglich vom Vorstand eingeladen wurde und diese Nominierung schriftlich angenommen hat. Diese Person geniesst auf beruflicher Ebene eine hohe Anerkennung – meistens im Bereich der Sexologie, jedoch nicht zwingend – und hat auf bedeutende Weise die Entwicklung des Sexocorporel unterstützt.
  • Ein Ehrenmitglied hat nicht zwingend eine Ausbildung im Sexocorporel.
  • Der Vorstand unterbreitet vorerst per Antrag bei der Generalversammlung seinen Vorschlag für die Nomination eines Ehrenmitglieds. Die Generalversammlung muss ihr Einverständnis geben, bevor der Vorstand die betroffene Person anfragen kann.
  • Der Titel des Ehrenmitglieds ist in sich keine Befugnis zur Lehre des Sexocorporel.
  • Das Ehrenmitglied ist von der Beitragszahlung befreit.
  • Der Brief mit der Anfrage an eine Person zur Nominierung zum Ehrenmitglied und deren Antwort (wenn gegeben) werden im Archiv des iSi aufbewahrt.
  • Die Rechte und Vorrechte des Ehrenmitglieds, sowie sein eventueller Ausschluss, werden in den Statuten des Instituts geregelt.

Zertifiziertes Mitglied – Klinischer Sexologe iSi / Klinische Sexologin iSi

  • Um zertifiziertes Mitglied zu werden, muss eine Person sich an die Mitgliederkommission wenden und von zwei zertifizierten Mitgliedern des iSi empfohlen werden. Die Empfehlung muss über einen unterschriebenen Brief erfolgen, in dem die Paten begründen warum sie diese Person unterstützen.
  • Der Antrag an die Mitgliederkommission sollte die Mehrsprachigkeit der Kommission berücksichtigen. Eine Übersetzung mit z.B. deepl.com ist ausreichend.
  • Das zertifizierte Mitglied wird vom Vorstand auf Empfehlung der Mitgliederkommission nominiert.
  • Die Person muss folgende Kriterien erfüllen:
    • Eine Bescheinigung oder ein Zertifikat über eine Grundausbildung in Sexologie oder über eine Ausbildung besitzen, die die Mitgliederkommission und der Vorstand als gleichwertig erachten, oder eine Arbeit geleistet haben, die einer Grundausbildung in Sexologie entspricht.
    • Erfolgreich drei Stufen der Ausbildung in Sexocorporel unter der Leitung von iSi anerkannten Dozierenden absolviert haben und das „Abschlußzertifikat in Sexocorporel“, welches durch das iSi ausgestellt wird, besitzen.
    • Eine berufliche Aktivität in klinischer Sexologie ausüben, die wenigstens 5 Stunden Sexualtherapie pro Woche umfasst, und dies während der letzten sechs Monate.
    • Mindestens 50 Stunden Supervision und Weiterbildung in Sexocorporel absolviert haben. In diesen 50 Stunden müssen mindestens 30 Stunden Supervision enthalten sein und mindestens 10 Stunden davon müssen als Individualsupervision (d.h. im Einzelsetting) stattgefunden haben.
    • Seit mindestens 2 Jahren (außerordentliches) Mitglied des iSi sein (mit Zahlung des jährlichen Mitgliedbeitrags).
  • Sobald das Mitglied als zertifiziert anerkannt wird, ist es ebenfalls „Klinischer Sexologe iSi/ Klinische Sexologin iSi“ und erhält das Zertifikat. Das Mitglied bleibt so lang auf der Liste der klinischen Sexolog*innen iSi, wie es die festgelegten Anforderungen an Supervision und Fortbildung erfüllt.
  • Um auf der Liste zu bleiben, müssen zertifizierte Mitglieder die folgenden Kriterien jeweils innerhalb von drei Jahren erfüllen:
    • Den jährlichen Mitgliederbeitrag ans Institut zahlen (die Höhe der Beiträge sind auf www.sexocorporel.com ersichtlich).
    • Eine sexologische Praxis mit mindestens 5 Stunden Sexualtherapie in der Woche oder ungefähr 225 Stunden pro Jahr ausüben.
    • Ein Minimum an 15 Stunden Einzelsupervision oder 30 Stunden Gruppensupervision bei einer iSi-anerkannten Supervisor*in absolvieren.
    • An mindestens 20 Stunden vom iSi anerkannter oder unterstützter Weiterbildungen in Sexologie teilnehmen.
      • Diese Supervisionen und Weiterbildungen müssen durch datierte und unterschriebene Bescheinigungen belegt werden.
      • Eine Person, die diesen minimalen Bedingungen nach drei Jahren nicht genügt, wird von der Liste der „Klinischen Sexologen iSi“ gestrichen. Diese Person kann wieder auf die Liste aufgenommen werden, wenn sie im Nachhinein die Kriterien erfüllt. Ausbildende und Supervisor*innen des iSi unterliegen speziellen Kriterien um auf der Liste der „klinischen Sexologen iSi“ zu bleiben.
  • Die Mitgliederkommission kann zu jeder Zeit die Daten eines ordentlichen Mitglieds prüfen und dem Vorstand – der letztlich entscheidet – vorschlagen, das Mitglied in eine andere Kategorie zu wechseln, wenn es die Kriterien der aktuellen Mitgliederordnung nicht mehr erfüllt.
  • Die Rechte und Vorrechte des ordentlichen Mitglieds, sowie sein eventueller Ausschluss, werden in den Statuten des Instituts geregelt.

(Ausserordentliches) Mitglied

  • Um den Titel des außerordentlichen Mitglieds zu erlangen, muss eine Person den Antrag mittels Beitrittsformular an das Sekretariat des iSi stellen.
  • Das außerordentliche Mitglied muss mindestens eine Stufe der Ausbildung in Sexocorporel absolviert haben.
  • Der Wechsel vom Studierendenmitglied oder Sympathisierenden Mitglied zum außerordentlichen Mitglied ist nicht „automatisch“.
  • Wenn ein außerordentliches Mitglied in den Ruhestand tritt oder seine berufliche Aktivität aufgibt, kann es in die Kategorie Sympathisantenmitglied eintreten, sofern es die Mitgliederkommission befürwortet.
  • Die Rechte und Vorrechte des außerordentlichen Mitglieds, sowie sein eventueller Ausschluss, werden in den Statuten des Instituts geregelt.

Studierendes Mitglied

  • Als Teilnehmende an einer iSi-anerkannten Sexocorporel-Ausbildung wird die Mitgliedschaft als studierendes Mitglied des iSi obligatorisch. Dadurch kann das studentische Mitglied das Institut unterstützen und sich über die verschiedenen Aktivitäten des iSi informieren.
  • Die jeweiligen Ausbildungsinstitute sind für die Beantragung der Mitgliedschaft und die Bezahlung der Mitgliedsgebühr der Studierenden im Basiskurs (1. Durchgang) verantwortlich. In der Folge sind studentische Mitglieder, die ihre Ausbildung fortsetzen, für die Zahlung ihrer Mitgliedsbeiträge selbst verantwortlich.
  • Mit Beginn des Vertiefungslehrgangs (2. Durchgang) kann die Mitgliedschaft als „außerordentliches Mitglied“ beantragt werden. Für die Zertifizierung als Klinischer Sexologe/ Klinische Sexologin iSi ist eine außerordentliche Mitgliedschaft von 2 Jahren Voraussetzung. Ansonsten kann die Mitgliedschaft über alle Ausbildungsgänge hinweg als „Studierendes Mitglied“ verlängert werden.
  • Es erfolgt keine „automatische“ Übertragung von der Kategorie des Studentenmitglieds zum assoziierten Mitglied oder Sympathisierenden Mitglied. Eine offizielle Anfrage muss vom Mitglied gestellt und jährlich erneuert werden.
  • Das Studierende Mitglied muss Student*in in einer iSi-anerkannten Sexocorporel-Ausbildung sein.
  • Die Rechte und Vorrechte des studierenden Mitgliedes (sowie sein eventueller Ausschluss) werden in den Statuten des Instituts geregelt.

Sympathisierendes Mitglied

  • Jeder Mensch, der sich für den Sexocorporel interessiert, jedoch die Kriterien der anderen Kategorien nicht erfüllt, kann Sympathiemitglied werden (z. B. eine Person, die an den Seminaren „Vivre en Amour“ teilnimmt, eine Fachperson mit klinischer Erfahrung, eine Person im Ruhestand, Personen mit Erfahrung in Erziehung oder Pädagogik, usw.).
  • Um den Titel des Sympathisierenden Mitglieds zu erlangen, muss eine Person den Antrag mittels Beitrittsformular an das Sekretariat des iSi stellen.
  • Die Rechte und Vorrechte des Sympathiemitglieds, sowie sein eventueller Ausschluss, werden in den Statuten des Instituts geregelt.

iSi-affiliiertes externes Mitglied

  • Diese Kategorie steht Sexolog*innen anderer Schulen und Ausbildungen zur Verfügung, z.B. Absolvent*innen des Master Klinische Sexologie.
  • Um den Titel des isi-affiliierten Mitglieds zu erlangen, muss eine Person den Antrag mittels Beitrittsformular an das Sekretariat des iSi stellen.
  • Die Rechte und Vorrechte dieses Mitglieds, sowie sein eventueller Ausschluss, werden in den Statuten des Instituts geregelt.

Bezahlung der Mitgliedschaftsgebühren

  • Die Bezahlung der Mitgliedschaftsgebühren muss vor der Generalversammlung, spätestens vor dem 30. Juni des laufenden Jahres erfolgen.
  • Bezahlt eine Person ihre Mitgliedschaftsgebühren nicht vor dem 30. Juni des laufenden Jahres (oder vor der Generalversammlung, wenn diese vor dem Monat Juni stattfindet), hat die Person kein Stimmrecht und verliert ihre Rechte als Mitglied (z.B. Erhalt der Zeitschrift, Rabatte).
  • Um wieder Mitglied zu werden, muss die Person zusätzlich die Unkosten für das Wiedereröffnen ihrer Akte von 50 Euro begleichen.

Mitgliedschaftsbeiträge:

MitgliedschaftJahresbeitrag in Euro
Ehrenmitglied
Zertifiziertes Mitglied150,-
(außerordentliches) Mitglied90,-
Studierendes Mitglied30,-
Sympathisierendes Mitglied60,-
iSi-affiliiertes externes Mitglied60,-